United Cheer X-plosion e.V. - Cheerleader Dresden

1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 25,00 Euro und wird jeweils am 15. eines Monats eingezogen. Die einmalige Nutzungsgebühr beträgt 50,00 Euro und wird mit dem ersten fälligen Mitgliedsbeitrag oder nach individueller Absprache eingezogen. Die Nutzungsgebühr wird u.a. für den Kauf von Uniformen, Trainingsanzügen, Pompons etc. verwendet und wird bei Austritt nicht zurückgezahlt.

2. Der Verein ist über den Landessportbund Sachsen e.V. und dort über die ARAG Sportver-sicherung versichert. Es handelt sich dabei um eine Grundabsicherung. Falls eine umfang-reichere Absicherung gewünscht wird, ist dafür jedes aktive Mitglied privat zuständig.

3. Falls sich ein Unfall während des Übungsbetriebes oder offiziell bekanntgegebenen Veranstaltungen des Vereins ereignet, beantragt der Verunfallte oder dessen Angehörigen zeitnah beim jeweiligen  Trainer ein Unfallprotokoll. Dieses wird zuerst vom Vereinsvorstand ausgefüllt. Dieser übergibt es dem Verunfallten zum Ausfüllen und erhält danach aus Datenschutzrechtlichen Gründen keinen Einblick mehr in dieses Protokoll. Der Verunfallte schickt es eigenständig zur ARAG Sportversicherung. Etwaige Versicherungsrelevante Fragen werden nur noch zwischen der Versicherung und dem Verunfallten geklärt.

4. Der Verein übernimmt keine Haftung für private Wertgegenstände seiner Mitglieder während   des Übungsbetriebes oder offiziell bekanntgegebenen Veranstaltungen des Vereins.

5. Die Vereinsatzung wird auf der Homepage des United Cheer X-Plosion e.V. veröffentlicht oder kann in der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Vereins- und Beitragsordnung wird jedem Mitglied zum Beitritt in den Verein ausgehändigt, oder eine Neufassung, auf Grund  notwendiger Änderungen, jedem Mitglied auf postalischem Weg zugestellt.  

6. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende eines Monats mit einer 30-tägigen Kündigungsfrist erfolgen.

7. Mit der Beitrittserklärung eines Mitglieds erhält der Verein für die Teilnahme an Wettkämpfen eine Kopie der Geburtsurkunde.

8. Um einen reibungslosen Übungsbetrieb zu gewährleisten, verpflichtet sich jedes aktive Mitglied Sorge zu tragen, bei Abwesenheit rechtzeitig die jeweiligen Trainer zu informieren.

9. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet mit vereinseigenen Sachwerten (Uniformen, Trainingsanzügen, Pompons etc.) pfleglich umzugehen und eventuelle Beschädigungen sofort zu melden.

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Unser Verein wird unterstützt von:

UCX - Cheerleader Dresden ist Mitglied im Landessportbund

UCX - Cheerleader Dresden ist Mitglied im Kreissportbund

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